Fachkundeprüfung: "LRS-Therapeut/in (IFLW)"

Zertifikat mit Internet-Prüfsiegel für LRS-Fachleute

Mit der Prüfung "LRS-Therapeut/in (IFLW)" weisen Sie für die Förderung bzw. Therapie von lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen erforderliche Fachkenntnisse mit einem Zertifikat, einem Fachkundenachweis und einem Prüfsiegel nach. Eltern und Arbeitgeber können sich von der Echtheit des nummerierten Zertifikats unter www.iflw.de/zertifikat überzeugen. Das elektronische Prüfsiegel dient im Internet als überprüfbarer Nachweis Ihrer Fachkompetenz.
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Termine
Ort Prüfungstermin Veranstaltungsnummer
beliebig (da Online-Prüfung) jederzeit LRS-444-PR

Zielgruppe

Sie können an dieser Prüfung teilnehmen, wenn Sie im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) beruflich tätig sind oder tätig werden möchten und fundierte Kenntnisse für die Förderung bzw. Therapie von lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen glaubhaft nachweisen möchten.

Wenn Sie Ihre Qualifikationen im Bereich der LRS-Diagnostik glaubhaft nachweisen möchten, sollten Sie an der Fachkundeprüfung "Diagnostik von LRS/Legasthenie“ teilnehmen.

Vorteile der Prüfung

Mit dem IFLW-Zertifikat und unserem Prüfsiegel belegen Sie die Überprüfung und damit den Erwerb erforderlichen Fachwissens für die Förderung bzw. Therapie von lese-rechtschreibschwachen Kindern und Jugendlichen. Das IFLW garantiert somit Ihre fachliche Qualifikation. Dies ist für die Zusammenarbeit mit Eltern, Arbeitgebern und möglichen Kostenträgern einer LRS-Therapie (z.B. dem Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) von Vorteil. Engagierte Fachleute grenzen sich damit von geringer qualifizierten Mitbewerbern ab.

Ein Studiennachweis oder eine Teilnahmebescheinigung bestätigen hingegen die Teilnahme an einer Fortbildung oder einem Fernlehrgang, ohne dass ein Leistungsnachweis erbracht werden musste.

Wann, wo und wie wird geprüft?

Sie können sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Prüfungstermine oder Anmeldefristen gibt es nicht. Nachdem Sie die Prüfungseinladung erhalten haben, können Sie die Fachkundeprüfung innerhalb von 15 Tagen von einem beliebigen Ort über das Internet in unserem Online-Studienzentrum ablegen. Da es sich um eine Einzelprüfung handelt, kann nicht zu zweit oder als Gruppe teilgenommen werden.

Zum Bestehen der Prüfung müssen 42 von 50 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von maximal 90 Minuten korrekt beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, aber nur eine zutreffende Antwort. Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Mehrkosten zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt möglich.

Diese Beispielfrage vermittelt einen Eindruck von der Art der Prüfungsfragen:

Welcher Begriff steht in der ICD-10, der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen durch die Weltgesundheitsorganisation WHO?
a) Legasthenie

b) Lese-Rechtschreibschwäche

c) Lese- und Rechtschreibstörung

Was wird geprüft?

Die Fachkundeprüfung umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen aus den Bereichen

  • Lese-Rechtschreibschwäche, Lese-Rechtschreibstörung, LRS, Legasthenie: Ist das dasselbe?
  • Erscheinungsbild, Symptome und Ursachen der LRS
  • LRS-Diagnostik (Ablauf, Testverfahren)
  • Phonologische Bewusstheit: Bedeutung und Testung
  • Stufenmodell des Schriftspracherwerbs nach Uta Frith
  • Therapeutische Ziele in der Rechtschreibförderung
  • Fehlertypen in der Rechtschreibung
  • Grundsätze, Planung und Durchführung einer LRS-Therapie
  • Methodiken gängiger Lese-Rechtschreibtrainings (z.B. Marburger Rechtschreibtraining, Lautgetreue Lese-Rechtschreibförderung nach Reuter-Liehr, FRESCH - Freiburger Rechtschreibschule, Rechtschreibleiter, "Die Wortbaustelle")
  • Lesediagnostik und Leseförderung
  • LRS in der Schule: Hilfen für Betroffene und ihre Lehrer/innen
  • Elternarbeit in der Lese- und Rechtschreibförderung

Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?

Zum Bestehen dieser Prüfung sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) erforderlich. Wenn Sie bereits in der LRS-Förderung tätig sind, werden Sie sich in der Regel nicht speziell vorbereiten müssen. Wenn Sie nicht über die nötigen Vorkenntnisse verfügen, empfehlen wir zunächst die Teilnahme an der zweitägigen Fortbildung "Trainer/in bei Leserechtschreibschwäche (Legasthenie)" und/oder ein Selbststudium der Prüfungsinhalte (siehe "Was wird geprüft?").

Welche Qualifikationsnachweise erhalten Sie?

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie als elektronische Qualifikationsnachweise ein unbefristet gültiges, repräsentatives Zertifikat, einen Fachkundenachweis sowie das verifizierbare IFLW-Prüfsiegel für Ihre Internetseite und Ihre Werbematerialien.

Wie funktioniert das Zertifikat?

Das Zertifikat stellt als Qualifikationsnachweis sicher, dass Sie über fundierte Kenntnisse der Lese-Rechtsschreibschwäche (LRS) und einen einwandfreien Leumund verfügen. Es schafft damit Vertrauen und Sicherheit bei Eltern sowie Arbeitgebern. Jedes Zertifikat enthält eine einmalig vergebene Prüfnummer, mit der die Authentizität und Gültigkeit des Zertifikats durch Dritte auf www.iflw.de/zertifikat oder durch Anklicken des IFLW-Prüfsiegels überprüft werden kann.

Probieren Sie es gleich aus: Geben Sie auf www.iflw.de/zertifikat als Namen "Mustermann" und als Prüfnummer LRS-444-PR-999999 ein.

Wie verwenden Sie das IFLW-Prüfsiegel?

Wenn Sie die Bezeichnung "LRS-Therapeut/in (IFLW)" auf Ihrem eigenen Internetangebot ("Domain" oder "Internetseite") führen möchten, dürfen Sie dazu eine einzige Kopie des von uns nach Bestehen der Prüfung gelieferten elektronischen IFLW-Prüfsiegels auf Ihrer bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Domain ausschließlich zum Qualifikationsnachweis ohne jede Änderung und nur wie folgt verwenden:

iflw prüfsiegel zertifikat lrs therapeut
LRS-Therapeut/in (IFLW)
www.iflw.de - Prüfnummer LRS-444-PR-999999

Der Hyperlink-Text "LRS-444-PR-999999" ist durch Ihre persönliche Prüfnummer zu ersetzen. Das Prüfsiegel und Ihre Prüfnummer sind als Hyperlink zu gestalten, der eine Suche in der Datenbank des IFLW und anschließende Anzeige der in Ihrem Qualifikationsnachweis genannten Daten sowie des Gültigkeitsstatus bewirkt. Der Text "www.iflw.de" ist als Hyperlink auf das Internetangebot des IFLW unter https://www.iflw.de zu gestalten. Zusätzlich können Sie eine einzige Kopie des Prüfsiegels in der oben gezeigten Form, also nur zusammen mit dem Text "LRS-Therapeut/in (IFLW) www.iflw.de - Ihre Prüfnummer", in Ihrem eigenen gedruckten Werbematerial (z.B. Flyer, Infobroschüren) verwenden.

Vorteile des IFLW-Prüfsiegels

Unsere Absolventin Antje Ziogas von der Lernwerkstatt Sachsenhausen nutzt das IFLW-Prüfsiegel auf ihrer Webseite als Qualifikationsnachweis. Ein Klick auf das IFLW-Prüfsiegel führt Interessierte auf das auf ihren Namen ausgestellte Online-Zertifikat und erzeugt zusätzliches Vertrauen in ihre fachlichen Leistungen.

Das Prüfsiegel dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Eltern und Arbeitgeber und bietet Ihnen fünf Vorteile:

  1. Sie machen Ihre Kompetenz und Seriosität für jeden sichtbar.
  2. Sie belegen Ihre gute Ausbildung und Ihr Engagement.
  3. Sie heben sich von Ihren Mitbewerbern ab.
  4. Sie sichern sich einen Wettbewerbsvorsprung.
  5. Sie steigern Ihre Nachfrage und damit Ihre Bekanntheit.

Sehen Sie in diesem kurzen Erklär-Video, welche Vorteile Sie und Ihre Kunden vom IFLW-Prüfsiegel haben:

Perspektiven

Unsere Prüfungsabsolventen arbeiten u.a. als:

  • auf LRS bzw. Legasthenie spezialisierte Logopädin,
  • Ergotherapeut/in in eigener Praxis,
  • Lehrerin im Schuldienst und Ausbilderin für Referendare,
  • selbstständige Lerntherapeutin und Begabungspädagogin,
  • angestellte Lerntherapeutin in einem Bildungsinstitut,
  • Lernpädagogin in der mobilen Lernförderung,
  • Heilpädagogin in der sonderpädagogischen Beschulung,
  • Pädagogische/r Mitarbeiter/in in der Ganztagsbetreuung einer Schule,
  • Nachhilfelehrer/in in einem Lernzentrum.

Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es bei der Anmeldung zur Fachkundeprüfung eine Frist?

Eine Anmeldung zur Fachkundeprüfung ist jederzeit möglich. Es gibt keine Frist - auch nicht bei Teilnahme an der Fortbildung "Trainer/in bei Leserechtschreibschwäche (Legasthenie)".

2. Wie etabliert ist die Fachkundeprüfung „LRS-Therapeut/in (IFLW)“?

Die Fachkundeprüfung „LRS-Therapeut/in (IFLW)“ gibt es seit 2013. Die bisherigen Absolventinnen und Absolventen stammen aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.

3. Bin ich als Absolvent/in des IFLW zum Erwerb von Testverfahren berechtigt?

Als Absolvent/in des IFLW sind Sie berechtigt, bei der Testzentrale pädagogische Testverfahren zu erwerben. Fügen Sie Ihre IFLW-Abschlussunterlagen Ihrer ersten Bestellung bei. Sie werden als Bezugsberechtigung anerkannt. Bei weiteren Bestellungen braucht kein Nachweis mehr erbracht zu werden.

4. Ist die Fortbildung "Trainer/in bei Leserechtschreibschwäche (Legasthenie)" in der Prüfungsgebühr enthalten?

Nein. Die zweitägige Präsenzfortbildung ist nicht enthalten.

5. Kann ich die Prüfungsgebühr in Teilbeträgen zahlen?

Die Zahlung der Prüfungsgebühr ist nur als Gesamtbetrag vorab möglich.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt einmalig 285 Euro (umsatzsteuerfrei), zahlbar als Gesamtbetrag vorab. In der Prüfungsgebühr enthalten sind:

  • Online-Prüfung
  • eine Wiederholungsprüfung (bei Bedarf)
  • repräsentatives Zertifikat (PDF)
  • Fachkundenachweis (PDF)
  • elektronische Version des IFLW-Prüfsiegels für Ihre Internetseite
  • Dateiversion des IFLW-Prüfsiegels im EPS- und PNG-Dateiformat für Ihre gedruckten Werbematerialien

Schulungsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung sind nicht enthalten.

Technische Voraussetzungen und PC-Kenntnisse

Sie benötigen Zugang zu einem PC oder Mobilgerät mit Internetanschluss sowie ein E-Mail-Konto. Grundkenntnisse im Umgang mit E-Mail, Online-Foren und dem Herunterladen von Programmen wie dem Adobe Reader werden vorausgesetzt. Probieren Sie unser benutzerfreundliches Online-Studienzentrum aus.

Anmeldung

Bitte füllen Sie die Prüfungsanmeldung (PDF) aus und legen Sie der Anmeldung die eigenhändig unterschriebene und datierte Leumundserklärung (PDF) bei. Sie erhalten dann die Einladung zur Prüfung und die Rechnung über die Prüfungsgebühr per E-Mail. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unserem Online-Studienzentrum per E-Mail zu.

Auf Wunsch erscheint bei der Online-Abfrage eines Zertifikats der akademische Titel bzw. die Bezeichnung einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Wenn Sie dies wünschen, legen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Urkunde bzw. Ihres Zeugnisses bei. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder der ausstellenden Institution.