Wichtiger Hinweis: Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Auslegung der Erlasse an die jeweilige Schulbehörde. Vielen Dank.
Seit dem 1. August 2016 gilt die derzeitige Bayerische Schulordnung (BaySchO). Darin sind alle bisherigen Regelungen zum Thema Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche - jetzt Lese-Rechtschreibstörung - unter der Überschrift "Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz" neu formuliert. Lesen Sie dazu den entsprechenden Auszug aus der Bayerische Schulordnung (BaySchO) .