{"id":1613,"date":"2016-01-15T17:46:18","date_gmt":"2016-01-15T16:46:18","guid":{"rendered":"http:\/\/iflw.de\/blog\/?p=1613"},"modified":"2020-01-22T14:50:07","modified_gmt":"2020-01-22T13:50:07","slug":"nachteilsausgleich-und-notenschutz-bei-lrs-und-rechenschwaeche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iflw.de\/blog\/dyskalkulie-rechenschwaeche\/nachteilsausgleich-und-notenschutz-bei-lrs-und-rechenschwaeche\/","title":{"rendered":"Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS und Rechenschw\u00e4che"},"content":{"rendered":"<p>Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf schulischen Nachteilsausgleich und Notenschutz (z.B. Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen). Ein Nachteilsausgleich f\u00fcr Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschw\u00e4chen soll ein gemeinsames Lernen \u00fcber die gesamte Schullaufbahn und eine faire Leistungsbeurteilung erleichtern und entspricht somit dem Grundsatz der schulischen Inklusion. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche M\u00f6glichkeiten des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes bei Legasthenie und Dyskalkulie bestehen, welche Sch\u00fcler unter welchen Bedingungen davon profitieren und warum ein schulischer Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS und Rechenschw\u00e4che nicht immer von Vorteil sind.<\/p>\n<h2>Was bedeutet Nachteilsausgleich?<\/h2>\n<p>Bei einem Nachteilsausgleich geht es darum, Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen so zu unterst\u00fctzen und zu bewerten, dass sie trotz ihrer Beeintr\u00e4chtigung ihren sonstigen Begabungen gem\u00e4\u00dfe Leistungen in den verschiedenen Schulf\u00e4chern erbringen k\u00f6nnen. Die Regelungen im Bereich LRS und Rechenschw\u00e4che sind vom Prinzip her vergleichbar mit den M\u00f6glichkeiten der zus\u00e4tzlichen schulischen Unterst\u00fctzung von Kindern mit Behinderungen. Lesen Sie hierzu die <a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/VdK-Nachteilsausgleich.pdf\">Empfehlungen des Sozialverbands VdK Deutschland e.V.<\/a> zum schulischen Nachteilsausgleich&nbsp;in den Bereichen Sprache, H\u00f6ren, Sehen, k\u00f6rperliche\/motorische Entwicklung, emotionale\/soziale Entwicklung und Autismus.<\/p>\n<h2>Was bedeutet Notenschutz?<\/h2>\n<p>Wird eine Lese-Rechtschreibst\u00f6rung f\u00f6rmlich festgestellt und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclers ber\u00fccksichtigt, kann Notenschutz greifen. Dabei werden die Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch, in den Fremdsprachen und in den \u00fcbrigen Schulf\u00e4chern entweder zur\u00fcckhaltend gewichtet oder nicht bewertet. So kann beispielsweise auf den sonst bei Rechtschreibfehlern \u00fcblichen Punktabzug in Klausuren der Oberstufe verzichtet werden. Diese Abweichungen von den allgemeinen Ma\u00dfst\u00e4ben der Leistungsbewertung lassen sich mit Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) rechtlich begr\u00fcnden. Darin steht: \u201eNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\u201c<\/p>\n<h2>Wie sind Nachteilsausgleich und Notenschutz geregelt?<\/h2>\n<p>Welche Formen des Nachteilsausgleichs bei LRS bzw. Rechenschw\u00e4che in Betracht kommen, steht in den sogenannten <a href=\"\/service\/legasthenieerlasse.htm\">Legasthenie-Erlassen der einzelnen Bundesl\u00e4nder<\/a>. Einige Erlasse (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen) schlie\u00dfen Rechenschw\u00e4che ein, andere nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass in diesen Bundesl\u00e4ndern ausgleichende Ma\u00dfnahmen bei Rechenschw\u00e4che nicht m\u00f6glich sind: Lehrer sind zur individuellen F\u00f6rderung aller Sch\u00fcler verpflichtet. Dies kann auch eine individuelle Leistungsbewertung erforderlich machen, denn man kann nicht Gleiches mit Ungleichem vergleichen. Lehrer wissen das und die meisten nutzen ihre p\u00e4dagogischen Ermessensspielr\u00e4ume. Die in den Erlassen aufgelisteten Formen des Nachteilsausgleichs sind als Anregungen bzw. Empfehlungen zu verstehen. Es handelt sich um Kann-Formulierungen ohne Rechtsanspruch. An einem Nachteilsausgleich interessierte Eltern und Sch\u00fcler sollten ihr Anliegen daher nicht als Forderung formulieren. Besser ist ein Dialog auf Augenh\u00f6he.<\/p>\n<h2>Wege zum Nachteilsausgleich<\/h2>\n<p>Nicht jeder Sch\u00fcler mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen kann und sollte einen Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags bei zu erbringenden schriftlichen Leistungen, einer st\u00e4rkeren Gewichtung m\u00fcndlicher Leistungen, einer Bereitstellung von Hilfsmitteln oder gar eines Verzichts auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen (Notenschutz) erhalten. Schwierigkeiten geh\u00f6ren zu allen Lernprozessen. Sie sind daf\u00fcr da, \u00fcberwunden zu werden. Kinder k\u00f6nnen an H\u00fcrden wachsen, wenn sie merken, dass sich aus Flei\u00df Leitern bauen lassen. Zu fr\u00fche und eigentlich nicht erforderliche Sonderbehandlungen schaden, weil sie Kinder demotivieren und ausbremsen. Warum viel Zeit in zus\u00e4tzliche Lese-, Rechtschreib- oder Rechen\u00fcbungen investieren, wenn es dank Sonderstatus einfacher geht?<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit eines offiziellen Nachteilsausgleichs bleibt Sch\u00fclern vorbehalten, bei denen ein Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychotherapeut eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenst\u00f6rung nach ICD-10 diagnostiziert hat. Im Vergleich zu einer Schwierigkeit oder Schw\u00e4che handelt es sich bei einer St\u00f6rung um eine medizinische Diagnose, d.h. um einen Zustand mit Krankheitswert. Betroffene Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen haben grundlegende, nicht mit blo\u00dfem \u00dcben zu l\u00f6sende Schwierigkeiten im jeweiligen Lernbereich. Insbesondere eine Lese-Rechtschreibst\u00f6rung kann sich negativ auf die Psyche des Kindes oder Jugendlichen auswirken, weil sie zu Misserfolgserlebnissen in fast allen Schulf\u00e4chern f\u00fchrt. Ein Schonraum in Form eines Nachteilsausgleichs und eine Aussetzung der Benotung kann bei diesen Sch\u00fclern nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten sein.<\/p>\n<p>Hat ein Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychotherapeut eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenst\u00f6rung festgestellt, erh\u00e4lt das Kind bzw. der Jugendliche auf Wunsch ein Attest bzw. Gutachten. Meist ist es die schulpsychologische Beratungsstelle, die auf Grundlage dieses Schriftst\u00fccks entscheidet, ob ein Nachteilsausgleich gew\u00e4hrt werden kann. Welche besonderen Formen der Leistungserfassung und -beurteilung f\u00fcr den betreffenden Sch\u00fcler sinnvoll sind, entscheiden dann die zust\u00e4ndigen Lehrer. Die Abl\u00e4ufe und Zust\u00e4ndigkeiten k\u00f6nnen regional und von Schule zu Schule variieren.<\/p>\n<h2>Vorteile eines Nachteilsausgleichs<\/h2>\n<p>Gefragt nach den Vor- und Nachteilen eines Nachteilsausgleichs, f\u00e4llt den meisten Sch\u00fclern zun\u00e4chst nur Positives ein: mehr Zeit in Pr\u00fcfungen, leichtere Aufgaben, st\u00e4rkere Gewichtung m\u00fcndlicher Beitr\u00e4ge, Verzicht auf lautes Vorlesen in der Klasse, Nutzung des W\u00f6rterbuchs in Klassenarbeiten, bessere Bewertungen als zuvor. Dies alles kann bei betroffenen Kindern und Jugendlichen zu einer gro\u00dfen Entlastung f\u00fchren, weil die Angst vor Misserfolgserlebnissen und schlechten Noten abnimmt. F\u00fcr viele Kinder mit isolierten Lernst\u00f6rungen ist es zudem nur dank Nachteilsausgleich m\u00f6glich, die erforderlichen Noten f\u00fcr den \u00dcbertritt auf eine ihnen gem\u00e4\u00dfe weiterf\u00fchrende Schule zu erreichen.<\/p>\n<h2>Nachteile eines Nachteilsausgleichs<\/h2>\n<p>Wenn einzelne Kinder anders bewertet werden als der Rest der Klasse oder sonstige vermeintliche Vorteile genie\u00dfen, kann das zu Spannungen in der Klassengemeinschaft f\u00fchren. Wichtig ist, dass die Lehrkraft den Sinn und die Berechtigung eines Nachteilsausgleichs in einf\u00fchlsamer und \u00fcberzeugender Weise erkl\u00e4rt. Ein Nachteilsausgleich ist keine Bevorteilung des legasthenen oder rechenschwachen Kindes gegen\u00fcber seinen Klassenkameraden. Er soll vielmehr denjenigen Nachteil ausgleichen, den die Lernst\u00f6rung mit sich bringt. Auf diese Weise kann Chancengleichheit entstehen.<\/p>\n<p>Ausgleichsma\u00dfnahmen d\u00fcrfen nicht dazu f\u00fchren, dass das Kind den Eindruck erh\u00e4lt, dass seine Leistungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen ohnehin nicht z\u00e4hlen und es daher egal ist, ob es sich weiter anstrengt oder nicht. Ein ressourcenorientiertes Vorgehen, ein best\u00e4ndiger Blick auf die Fortschritte des Kindes und authentische Wertsch\u00e4tzung f\u00fcr seine Bem\u00fchungen sind wichtig f\u00fcr den Erhalt der Lernmotivation.<\/p>\n<p>Ein Nachteilsausgleich kann sich zudem negativ auswirken, wenn er in einer Zeugnisbemerkung festgehalten ist und dieses Zeugnis f\u00fcr Bewerbungen verwendet wird. Ob ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erscheint, steht meist im <a href=\"\/service\/legasthenieerlasse.htm\">Legasthenie-Erlass<\/a>. So sieht z.B. der Erlass von Schleswig-Holstein diesen Satz vor: \u201eDie Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten\u201c. Mit Urteil vom 29. Juli 2015 (BVerwG 6 C 33.14) hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage dreier Abiturienten aus Bayern abgewiesen, die sich durch einen \u00e4hnlichen Zeugniseintrag diskriminiert f\u00fchlten. Der Richter argumentierte, dass die Kl\u00e4ger mit ihrer Entscheidung f\u00fcr den Notenschutz die allgemein geltenden Bewertungsma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr sich au\u00dfer Kraft gesetzt h\u00e4tten. Dies stelle u.a. eine Ungleichbehandlung mit anderen Legasthenikern dar, die auf den Notenschutz verzichteten. Daher sei der Zeugnisvermerk rechtlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>Nachteilsausgleich und Notenschutz allein gen\u00fcgen nicht<\/h2>\n<p>Zeitgleich zum Nachteilsausgleich muss das Kind eine individuelle F\u00f6rderung erhalten, idealerweise in Form einer <a href=\"\/blog\/lerntherapie-lerntherapeut\/was-ist-integrative-lerntherapie\/\">integrativen Lerntherapie<\/a>. Erfolgserlebnisse mit der Schriftsprache bzw. dem Rechnen, m\u00f6gen sie anfangs noch so klein sein, sind f\u00fcr den Erhalt bzw. den Aufbau eines positiven Selbstbilds und einer f\u00f6rderlichen Lernmotivation dringend erforderlich. Ohne gleichzeitige Therapie der Lernst\u00f6rung k\u00f6nnen Ausgleichsma\u00dfnahmen die Schw\u00e4chen des Sch\u00fclers und sein negatives Selbstbild verfestigen. Im ung\u00fcnstigsten Fall gelangt das Kind zu der \u00dcberzeugung, dass seine Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen unver\u00e4nderlich sind und dass sich selbst seine Lehrer damit abgefunden haben. In manchen Bundesl\u00e4ndern (z.B. Niedersachsen) ist daher laut Erlass ein zeitweiliger Verzicht auf die Bewertung von Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistungen nur w\u00e4hrend einer F\u00f6rderphase m\u00f6glich. Dieser Notenschutz und alle anderen Ma\u00dfnahmen des Nachteilsausgleichs sind immer wieder individuell auf das Kind und seine Fortschritte abzustimmen, damit es gleicherma\u00dfen entlastet und gef\u00f6rdert wird.<\/p>\n<h2>Ohne Diagnose zu ausgleichenden Ma\u00dfnahmen<\/h2>\n<p>Manche Eltern scheuen den Gang zu einem Kinder- und Jugendpsychiater bzw. Psychotherapeuten, der f\u00fcr eine medizinische Diagnose (Lese- und Rechtschreibst\u00f6rung, Rechenst\u00f6rung) erforderlich ist und ohne den ein offizieller Nachteilsausgleich in der Regel nicht m\u00f6glich ist. Oft bef\u00fcrchten sie eine Etikettierung bzw. Stigmatisierung ihres Kindes als &#8222;lernbehindert&#8220;. Diese Eltern sollten wissen, dass Lehrer viele ausgleichende Ma\u00dfnahmen nach eigenem Ermessen einleiten k\u00f6nnen. Auf eine medizinische Diagnose sowie einen beantragten und offiziell genehmigten Nachteilsausgleich kann im Rahmen dieser p\u00e4dagogischen Spielr\u00e4ume verzichtet werden.<\/p>\n<h2>Wohin wenden bei Fragen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz?<\/h2>\n<p>Bei Fragen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz sollten Sie zun\u00e4chst den Legasthenie-Erlass Ihres Bundeslandes aufmerksam lesen. Dort sind die geltenden Regelungen festgehalten. Informationen aus dem Erlass k\u00f6nnen dann Grundlage f\u00fcr ein Gespr\u00e4ch mit der Lehrkraft f\u00fcr Deutsch bzw. Mathematik sein. Diese wird das an Ihrer Schule \u00fcbliche Verfahren bei Legasthenie bzw. Dyskalkulie kennen und Ihnen bei Bedarf die f\u00fcr Ihren Wohnort zust\u00e4ndigen Ansprechpartner bzw. Anlaufstellen nennen k\u00f6nnen. Bitte haben Sie Verst\u00e4ndnis, dass wir aufgrund der regional unterschiedlichen Regelungen keine Ausk\u00fcnfte erteilen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz<\/h2>\n<p>Lesen Sie auch unseren Beitrag zum <a href=\"\/blog\/ads-adhs\/nachteilsausgleich-und-notenschutz-bei-ads-und-adhs\/\">&#8222;Nachteilsausgleich und Notenschutz bei bei ADS\/ADHS&#8220;<\/a>.<\/p>\n<h2>Fort- und Weiterbildung im Fachgebiet&nbsp;LRS und Dyskalkulie<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"\/fortbildungen\/Legasthenie\/lrs-trainer-fortbildung-ausbildung-legasthenie.htm\">Fortbildung \u201eTrainer\/in bei Leserechtschreibschw\u00e4che (Legasthenie)\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"\/fernstudium\/legasthenie\/lrs-therapeut-pruefung-zertifikat.htm\">Fachkundepr\u00fcfung \u201eLRS-Therapeut\/in (IFLW)\u201c<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Fortbildung \/ Ausbildung zum Trainer bei Rechenschw\u00e4che (Dyskalkulie)\" href=\"\/fortbildungen\/Dyskalkulie\/fortbildung_ausbildung_rechenschwaeche.htm\">Trainer\/in bei Rechenschw\u00e4che (Dyskalkulie)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"\/fernstudium\/rechenschwaeche\/dyskalkulie-therapeut-pruefung-zertifikat.htm\">Fachkundepr\u00fcfung &#8222;Dyskalkulietherapeut\/in (IFLW)&#8220;<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf schulischen Nachteilsausgleich und Notenschutz (z.B. 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