{"id":1573,"date":"2015-10-28T15:10:32","date_gmt":"2015-10-28T14:10:32","guid":{"rendered":"http:\/\/iflw.de\/blog\/?p=1573"},"modified":"2024-12-10T06:52:30","modified_gmt":"2024-12-10T05:52:30","slug":"wie-rechnen-heilmittelerbringer-lerntherapie-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iflw.de\/blog\/lerntherapie-lerntherapeut\/wie-rechnen-heilmittelerbringer-lerntherapie-ab\/","title":{"rendered":"Wie rechnen Heilmittelerbringer Lerntherapie ab?"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\" style=\"text-align: center;\"><em>Lesen Sie in diesem Blog-Beitrag, wie Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten lerntherapeutische Diagnostik und Therapie korrekt abrechnen. <\/em><\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">In immer mehr Praxen f\u00fcr Ergotherapie, Logop\u00e4die und Physiotherapie gibt es lerntherapeutische Angebote in Form von lerntherapeutischer Diagnostik und Therapie bei Legasthenie (Lese-Rechtschreibschw\u00e4che) oder Dyskalkulie (Rechenschw\u00e4che). Wer sich die Internetseiten niedergelassener Ergotherapeuten oder Logop\u00e4den anschaut, wird darunter wenige finden, die sich noch kein zweites Standbein im Bereich der Lerntherapie aufgebaut haben. Selbst manche Physiotherapeuten haben schon auf die Nachfrage reagiert und bieten F\u00f6rderung bzw. Therapie bei Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen an. Wie aber rechnen Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten Lerntherapie ab? Geht das per Verordnung oder wer kommt sonst als Kostentr\u00e4ger in Frage?\u00a0<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Lerntherapie ist kein Heilmittel und daher nicht verordnungsf\u00e4hig<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Heilmittel sind \u00e4rztlich verordnete medizinische Dienstleistungen. Dazu geh\u00f6ren u.a. Ma\u00dfnahmen der Ergotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und der Physiotherapie. Viele Kinder, die schon im Kindergartenalter in ergotherapeutischer, logop\u00e4discher oder physiotherapeutischer Behandlung waren, haben sp\u00e4ter einen lerntherapeutischen F\u00f6rderbedarf. Eltern gehen daher oft davon aus, dass auch diese schulrelevanten F\u00f6rderungen nach entsprechender Verordnung durch einen Arzt Leistungen der Krankenkasse sind.<\/span><\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Gem\u00e4\u00df Seite 44 der <a href=\"https:\/\/www.iflw.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Heilmittelrichtlinie.pdf\">Heilmittelrichtlinie<\/a> k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen bei Lese- und Rechtschreibschw\u00e4che und sonstigen isolierten Lernst\u00f6rungen jedoch nicht verordnet werden. Dar\u00fcber hinaus steht auf Seite 11 des Dokuments unter &#8222;Verordnungsausschl\u00fcsse&#8220; das Folgende: &#8222;Weiterhin d\u00fcrfen Heilmittel bei Kindern nicht verordnet werden, wenn an sich st\u00f6rungsbildspezifische p\u00e4dagogische, heilp\u00e4dagogische oder sonderp\u00e4dagogische Ma\u00dfnahmen zur Beeinflussung von Sch\u00e4digungen geboten sind&#8220;. [&#8230;] &#8222;Sind solche Ma\u00dfnahmen nicht durchf\u00fchrbar, d\u00fcrfen Heilmittel nicht an deren Stelle verordnet werden&#8220;. Das bedeutet, dass eine p\u00e4dagogische F\u00f6rderung auch nicht ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkasse von einem Heilmittelerbringer erbracht werden kann, weil eine Verordnung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten k\u00f6nnen dennoch Kinder mit Lerntherapiebedarf in der Therapie haben, denn oft ben\u00f6tigen diese Kinder zus\u00e4tzlich Ergotherapie, Logop\u00e4die oder Physiotherapie.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Begleitende Heilmittel f\u00fcr Lerntherapiekinder<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Viele Kinder mit Lerntherapiebedarf haben Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen. Diese St\u00f6rungen in der Verarbeitung von Sinneseindr\u00fccken sind oft urs\u00e4chlich f\u00fcr ausgepr\u00e4gte Formen einer Lese- Rechtschreibschw\u00e4che oder Rechenschw\u00e4che. Stellt ein Arzt die Diagnose &#8222;Wahrnehmungsst\u00f6rung&#8220;, so kann er auch einem Kind mit p\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf z.B. Ergotherapie verordnen. In der Ergotherapie mit diesem Kind darf dann aber nur die Wahrnehmungsst\u00f6rung behandelt werden und in keinem Fall ein Rechtschreib- oder Rechentraining erfolgen. Gleiches gilt f\u00fcr lernschwache Kinder, die Logop\u00e4die oder Physiotherapie verordnet bekommen haben: Auch hier d\u00fcrfen Therapeuten nur Ma\u00dfnahmen ihres Heilmittelbereichs abrechnen. Die rechtliche Grundlage hierf\u00fcr steht in der oben verlinkten Heilmittelrichtlinie auf Seite 11: &#8222;Neben p\u00e4dagogischen, heilp\u00e4dagogischen oder sonderp\u00e4dagogischen Ma\u00dfnahmen d\u00fcrfen Heilmittel nur bei entsprechender medizinischer Indikation au\u00dferhalb dieser Ma\u00dfnahmen verordnet werden&#8220;.<\/span><\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Weitere h\u00e4ufige medizinische Indikationen bei Lerntherapiekindern sind Aufmerksamkeits- und Konzentrationsst\u00f6rungen. Diese k\u00f6nnen nach entsprechender Verordnung ebenfalls zu Lasten der Krankenkasse ergotherapeutisch behandelt werden.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Wenn der Arzt keine Ergotherapie verordnet<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Hat ein Lerntherapiekind Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und der Konzentration und bekommt dennoch kein Rezept f\u00fcr Ergotherapie, sollte die Lerntherapeutin vor der eigentlichem Lerntherapie oder therapiebegleitend ein basales Training durchf\u00fchren. Das kann z.B. das Marburger Konzentrationstraining von Krowatschek oder das &#8222;Training mit aufmerksamkeitsgest\u00f6rten Kindern&#8220; von Lauth und Schlottke sein. Die dazu passende Fortbildung finden Sie beim IFLW: <a href=\"https:\/\/iflw.de\/fortbildungen\/Konzentrationstraining\/fortbildung_trainer_trainerin_ADS_ADHS.htm\">&#8222;Trainer\/in bei ADS\/ADHS&#8220;<\/a>.<\/span><\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Der Kostentr\u00e4ger eines nicht \u00e4rztlich verordneten Wahrnehmungs-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationstrainings ist nicht die Krankenkasse, sondern das Elternhaus und unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt (\u00a735a SGB VIII &#8211; Eingliederungshilfe f\u00fcr seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Wie wird Lerntherapie mit dem Jugendamt abgerechnet?<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Kinder und Jugendliche mit Lernst\u00f6rungen wie Lese- Rechtschreibst\u00f6rung oder Rechenst\u00f6rung k\u00f6nnen eine au\u00dferschulische Lerntherapie vom Jugendamt bezahlt bekommen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. So muss beispielsweise eine seelische Behinderung (&#8222;sekund\u00e4re Neurotisierung&#8220;) drohen oder bereits vorliegen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr\u00e4chtigt sein. Auch muss die Schule schriftlich best\u00e4tigen, dass die schulische F\u00f6rderung nicht ausreicht. Dem von den Eltern zu stellenden Antrag auf Eingliederungshilfe ist zudem ein Gutachten mit ICD-Diagnostik zur Lernst\u00f6rung und sich daraus ergebenen Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen beizuf\u00fcgen. Darin muss auch auf die Art und das Ausma\u00df der Beeintr\u00e4chtigung der sozialen Integration eingegangen werden. Ein solches medizinisches Gutachten kann nur von \u00c4rzten f\u00fcr Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Psychotherapeuten mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet der seelischen St\u00f6rungen bei Kindern und Jugendlichen erstellt werden. Wird dem Antrag auf Eingliederungshilfe stattgegeben, erstellt die beauftragte Lerntherapeutin einen F\u00f6rderplan und reicht diesen beim zust\u00e4ndigen Jugendamt ein. Die Therapiestunden stellt sie dem Jugendamt in Rechnung, welches das Honorar der Lerntherapeutin \u00fcberweist.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Wunsch- und Wahlrecht<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Mitunter gestaltet sich der erste Kontakt zum Jugendamt schwierig, weil manche Sachbearbeiter wenig Interesse an einer weiteren Lerntherapeutin haben, die Eltern zur Stellung eines Antrags bewegt und damit Kosten verursacht. Daher ist es in der Regel g\u00fcnstiger, wenn nicht die Lerntherapeutin an das Jugendamt herantritt, sondern die Eltern. Diese sollten gleich bei der Antragstellung erw\u00e4hnen, dass bereits ein Kontakt zu einer Lerntherapeutin besteht und dass diese die Therapie durchf\u00fchren soll. Dem sollte dann entsprochen werden, denn nach \u00a7 5 SGB VIII haben Leistungsberechtigte ein Wunsch- und Wahlrecht: &#8222;Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Tr\u00e4ger zu w\u00e4hlen und W\u00fcnsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu \u00e4u\u00dfern. Der Wahl und den W\u00fcnschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Mehrkosten verbunden ist&#8220;. Das bedeutet, dass Eltern grunds\u00e4tzlich frei entscheiden k\u00f6nnen, bei welcher Therapeutin bzw. bei welcher Einrichtung sie ihr Kind zur Lerntherapie anmelden. Wichtig ist dabei die Eignung der Ma\u00dfnahme und des Ma\u00dfnahmeerbringers. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) M\u00fcnchen in einem Beschluss vom 25.03.2009 (Az. 12 ZB 08.2077), dass das &#8222;Wunsch- und Wahlrecht dem Jugendhilfetr\u00e4ger nicht die Finanzierung einer Ma\u00dfnahme abverlangt, die gemessen an der tats\u00e4chlich bestehenden Teilhabebeeintr\u00e4chtigung nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Einsch\u00e4tzung der zust\u00e4ndigen Fachkr\u00e4fte nicht geeignet bzw. nicht notwendig ist.&#8220; Ob ein\/e Lerntherapeut\/in fachlich geeignet ist, entscheiden die Mitarbeiter der Jugend\u00e4mter auf Grundlage der nachgewiesenen formalen Qualifikationen und sicherlich auch anhand der Schl\u00fcssigkeit des eingereichten F\u00f6rderplans. Fast immer wird eine p\u00e4dagogische, psychologische oder therapeutische Grundqualifikation und eine lerntherapeutische Zusatzausbildung vorausgesetzt. F\u00fcr die Aneignung und den Nachweis fundierter lerntherapeutischer Kenntnisse empfehlen wir unser <a href=\"https:\/\/iflw.de\/lerntherapie\/ausbildung\/lerntherapeut-ausbildung-weiterbildung-lerntherapie.htm\">Fernstudium &#8222;Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis&#8220;<\/a>\u00a0und die <a href=\"https:\/\/iflw.de\/lerntherapie\/fachkundepruefung-lerntherapeut.htm\">Fachkundepr\u00fcfung &#8222;Integrative\/r Lerntherapeut\/in (IFLW)&#8220;<\/a>.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Lerntherapie als Selbstzahlerleistung<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00c4hnlich wie Nachhilfe zahlen viele Eltern die Lerntherapie f\u00fcr ihr Kind aus eigener Tasche. F\u00fcr die Eltern hat dies den Vorteil, dass sofort mit der Therapie begonnen werden kann und nicht erst der Bescheid auf den Antrag beim Jugendamt abgewartet werden muss. Mitunter ist bei einer angestrebten Finanzierung auf Grundlage des \u00a735a SGB auch ein Widerspruchsverfahren erforderlich, welches den Beginn einer Lerntherapie weiter verz\u00f6gern kann. Zudem scheuen manche Eltern eine Antragstellung beim Jugendamt, weil diese eine Offenlegung der famili\u00e4ren Situation und das Anlegen einer Akte einschlie\u00dft. Wer es sich leisten kann, nimmt daher nicht selten Lerntherapie als Selbstzahlerleistung in Anspruch. In diesem Fall rechnet der Lerntherapeut bzw. die Lerntherapeutin die erbrachten diagnostischen und therapeutischen Leistungen mit den Eltern ab. Privatzahler sind vielen Lerntherapeuten lieber, weil f\u00fcr Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe mehr unbezahlte Zeit f\u00fcr das Verfassen von F\u00f6rderpl\u00e4nen und Berichten sowie die Teilnahme an Runden Tischen eingeplant werden muss.<\/span><\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten m\u00fcssen Lerntherapie wie alle anderen Leistungen f\u00fcr Selbstzahler nicht zwingend in einer Praxis erbringen, sondern k\u00f6nnen diese \u00fcberall anbieten, z.B. in Schulen, Kinderg\u00e4rten, F\u00f6rdereinrichtungen oder im h\u00e4uslichen Umfeld. Dies ist ein weiterer Grund, \u00fcber Lerntherapie als zweites Standbein nachzudenken.<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p class=\"p1\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lesen Sie in diesem Blog-Beitrag, wie Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten lerntherapeutische Diagnostik und Therapie korrekt abrechnen. 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