{"id":1549,"date":"2015-09-29T14:46:05","date_gmt":"2015-09-29T12:46:05","guid":{"rendered":"http:\/\/iflw.de\/blog\/?p=1549"},"modified":"2022-11-04T11:55:01","modified_gmt":"2022-11-04T10:55:01","slug":"fortbildungspunkte-fuer-ergotherapeuten-logopaeden-und-physiotherapeuten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iflw.de\/blog\/allgemein\/fortbildungspunkte-fuer-ergotherapeuten-logopaeden-und-physiotherapeuten\/","title":{"rendered":"Fortbildungspunkte f\u00fcr Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><em>Lesen Sie, warum es nicht f\u00fcr jede Weiterbildung Punkte gibt.<\/em><\/p>\n<p>Seit 2007 besteht f\u00fcr niedergelassene Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten mit eigener Kassenzulassung sowie f\u00fcr fachliche Leitungen von zugelassenen Einrichtungen eine Fortbildungspflicht. Innerhalb von jeweils vier Jahren m\u00fcssen 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt 45 Minuten. Das bedeutet, dass innerhalb von vier Jahren mindestens 60 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten &#8211; also 45 Zeitstunden &#8211; Weiterbildung absolviert werden m\u00fcssen. Viele fortbildungspflichtige Heilmittelerbringer glauben, dass sie diese Fortbildungszeit frei nach Interessenlage f\u00fcllen k\u00f6nnen und in jedem Fall Fortbildungspunkte erhalten werden. Verst\u00e4rkt wird dieser Irrtum von diversen Fortbildungsinstituten, die aus Unkenntnis oder wider besseres Wissen jedem Interessenten f\u00fcr jeden Kurs Punkte versprechen. Lesen Sie nachfolgend, was es mit der Fortbildungsverpflichtung auf sich hat, f\u00fcr welche Weiterbildungen Fortbildungspunkte erworben werden k\u00f6nnen und f\u00fcr welche nicht und warum Sie besser den gesetzlichen Regelungen vertrauen sollten als den Werbeaussagen mancher Weiterbildungsinstitute.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left;\">Warum gibt es die Weiterbildungsverpflichtung?<\/h2>\n<p>Die Fortbildungspflicht wurde zwischen den Spitzenverb\u00e4nden der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverb\u00e4nde e.V. (BHV) vereinbart. Ihr Sinn und Zweck ist, dass sich die an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten und Therapeutinnen aus Gr\u00fcnden der Sicherstellung der Qualit\u00e4t der Heilmittelerbringung zielgerichtet regelm\u00e4\u00dfig fortbilden. Daraus folgt, dass nicht jedes beliebige Weiterbildungsthema und auch nicht jeder Kurs zur Erreichung dieses Ziels geeignet ist und folglich auch nicht jede Veranstaltung bepunktet werden kann.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left;\">F\u00fcr welche Fortbildungen gibt es Fortbildungspunkte?<\/h2>\n<p>In der <a href=\"https:\/\/www.gkv-heilmittel.de\/media\/dokumente\/heilmittel_vertraege\/vertraege_ergotherapie\/anlagen_3\/20211222_Anlage_4_Fortbildung_Ergotherapie_bf.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach \u00a7 125 Abs. 1 SGB V<\/a> ist geregelt, welche Veranstaltungen im Sinne der Fortbildungsverpflichtung anerkennungsf\u00e4hig sind und welche nicht. Darin steht u.a., dass die Fortbildung &#8222;inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet&#8220; (Seite 2) sein muss. Das bedeutet, dass z.B. eine Ergotherapeutin keine Fortbildungspunkte f\u00fcr eine Weiterbildung zum Thema &#8222;Therapie von Sprachentwicklungsst\u00f6rungen&#8220; bescheinigt bekommen kann. Die im selben Kurs sitzenden Logop\u00e4den d\u00fcrfen hingegen Punkte ausgestellt bekommen, da die Veranstaltung auf den Heilmittelbereich der Logop\u00e4den ausgerichtet ist.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sieht die Anlage auf den Seiten 4 und 5 Qualit\u00e4tsmerkmale f\u00fcr Dozenten und Fortbildungsinhalte vor. Die Pr\u00fcfung dieser Kriterien ist Fortbildungsinteressenten jedoch nur sehr bedingt m\u00f6glich, d.h. hier muss darauf vertraut werden, dass der jeweilige Fortbildungsanbieter die Qualit\u00e4tskriterien der Punktevergabe kennt und beachtet.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left;\">F\u00fcr welche Fortbildungen gibt es keine Fortbildungspunkte?<\/h2>\n<p>Die bereits erw\u00e4hnte Anlage 4 listet auf Seite 3 eine Reihe von Veranstaltungsarten auf, die grunds\u00e4tzlich nicht bepunktet werden k\u00f6nnen, so z.B.: Fortbildungen zur Verbesserung der Praxisabl\u00e4ufe, Selbststudium, E-Learning, EDV-Fortbildungen, Referentent\u00e4tigkeiten, praxisinterne Fortbildungen, Mitgliederversammlungen, Messeveranstaltungen, Pers\u00f6nlichkeitsschulungen, Praxisgr\u00fcndungsseminare, Veranstaltungen zu Marketing, Steuerfragen, juristischen Themen, Abrechnungsfragen oder -verbesserungen sowie Fortbildungen zu Methoden, die gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Heilmittelrichtlinien von der Verordnung ausdr\u00fccklich ausgeschlossen sind.<\/p>\n<p>Der letzte Punkt wird von vielen Fortbildungsinteressenten und anscheinend auch von einigen Fortbildungsanbietern h\u00e4ufig nicht wahrgenommen: Die aktuelle <a href=\"https:\/\/www.g-ba.de\/downloads\/62-492-2857\/HeilM-RL_2022-02-17_iK-2022-07-01.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Heilmittelrichtlinie<\/a> f\u00fchrt auf Seite 43 eine Reihe von nichtverordnungsf\u00e4higen Heilmitteln auf. Darunter finden sich Ma\u00dfnahmen, deren Nutzen als nicht nachgewiesen gilt (u.a. Hippotherapie, Musiktherapie, Tanztherapie), Indikationen, bei denen der Einsatz von Ma\u00dfnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist (u.a. entwicklungsbedingte Sprechunfl\u00fcssigkeit im Kindesalter) sowie Ma\u00dfnahmen, die der pers\u00f6nlichen Lebensf\u00fchrung zuzuordnen sind (u.a. Massage des ganzen K\u00f6rpers). Unter den zweiten Punkt fallen auch &#8222;St\u00f6rungen wie Lese- und Rechtschreibschw\u00e4che&#8220; (LRS bzw. Legasthenie) sowie &#8222;sonstige isolierte Lernst\u00f6rungen&#8220; (z.B. Rechenschw\u00e4che bzw. Dyskalkulie). Das hat zur Folge, dass f\u00fcr lerntherapeutische Weiterbildungen ebenfalls keine Fortbildungspunkte bescheinigt werden d\u00fcrfen. Die Tatsache, dass lerntherapeutische Diagnostik und Therapie auch in den Praxen der Heilmittelerbringer stark nachgefragt ist, \u00e4ndert daran nichts. Lerntherapie kann auch von Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden, sondern ist den Eltern bzw. dem Jugendamt in Rechnung zu stellen. Somit k\u00f6nnen auch Weiterbildungen zu diesem Thema nicht die Qualit\u00e4t der Heilmittelerbringung sicherstellen und zu Fortbildungspunkten verhelfen.<\/p>\n<h2>Was ist, wenn mir ein Fortbildungsanbieter keine Fortbildungspunkte bescheinigt?<\/h2>\n<p>Jeder Fortbildungsanbieter muss\u00a0selbst herausfinden, ob und in welcher H\u00f6he seine Kurse bepunktet werden k\u00f6nnen. Diese Punktevergabe wird von keiner staatlichen Stelle kontrolliert, d.h. es gibt kein offizielles Anerkennungsverfahren f\u00fcr Fortbildungen oder Fortbildungsanbieter. Aus haftungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gr\u00fcnden sind einige Weiterbildungsinstitute hinsichtlich der Punktevergabe vorsichtig. Daher ist es m\u00f6glich, dass keine Fortbildungspunkte bescheinigt werden, selbst f\u00fcr Fortbildungen, die sich laut Werbematerial ausdr\u00fccklich an Ergotherapeuten, Logop\u00e4den oder Physiotherapeuten richten.<\/p>\n<p>Jeder fortbildungspflichtige Heilmittelerbringer sollte bereits bei der Wahl einer Weiterbildung im eigenen Interesse darauf achten, ob mit dem jeweiligen Kurs anrechnungsf\u00e4hige Fortbildungspunkte zu erwarten sind. Haben Sie die Weiterbildung bereits besucht und daf\u00fcr keine Punkte bescheinigt bekommen, sollten Sie sp\u00e4testens jetzt die oben genannte Anlage 4 aufmerksam lesen. Finden Sie darin keine auf Ihren Kurs zutreffenden Ausschlusskriterien, sollten Sie die Anlage dem Weiterbildungsanbieter zukommen lassen. Vielleicht sind dort die Regelungen nicht bekannt oder der Anbieter kann Ihnen einen schl\u00fcssigen Grund f\u00fcr seine Entscheidung nennen.<\/p>\n<h2>Was ist, wenn ich f\u00e4lschlich Fortbildungspunkte bescheinigt bekommen habe?<\/h2>\n<p>Sind Fortbildungspunkte mit Fortbildungen erworben worden, die den Anforderungen und Kriterien der Fortbildungsverpflichtung nicht gen\u00fcgen, so werden diese bei einer \u00dcberpr\u00fcfung durch die zulassende Stelle nicht anerkannt. Derartige Bescheinigungen sind nicht nur nichts wert, sie k\u00f6nnen auch Schaden anrichten, wenn der Heilmittelerbringer f\u00e4lschlich davon ausgeht, er habe seine Fortbildungsverpflichtung bereits erf\u00fcllt. So d\u00fcrfen die Krankenkassen bei Nichterf\u00fcllung der Fortbildungsverpflichtung und Nichtnutzung der Nachfrist die Verg\u00fctung von fortbildungspflichtigen Heilmittelerbringern k\u00fcrzen. Ist Ihnen aufgrund einer zu Unrecht ausgestellten Bescheinigung ein finanzieller Nachteil entstanden, bleibt Ihnen unter Umst\u00e4nden nur eine Schadenersatzklage gegen den betreffenden Fortbildungsanbieter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lesen Sie, warum es nicht f\u00fcr jede Weiterbildung Punkte gibt. Seit 2007 besteht f\u00fcr niedergelassene Ergotherapeuten, Logop\u00e4den und Physiotherapeuten mit eigener Kassenzulassung sowie f\u00fcr fachliche Leitungen von zugelassenen Einrichtungen eine Fortbildungspflicht. Innerhalb von jeweils vier Jahren m\u00fcssen 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt 45 Minuten. 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