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Teltow, 7. Juni 2007 – Nach Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs verhängt das Berliner Landgericht ein Ordnungsgeld von 2000€ gegen das IEK Berlin - Institut für Entspannungstechniken.
Das IEK Berlin hatte im Internet trotz des gerichtlichen Verbotes weiterhin damit geworben, dass ihre angebotenen Seminare bzw. Zusatzqualifikationen im Bereich der Ausbildung zum Lerntherapeuten, Lernpädagogen, Entspannungstherapeuten und Entspannungspädagogen "kassenanerkannt" seien. Diese irreführenden Werbeaussagen waren dem Unternehmen vom Berliner Landgericht auf Antrag der IFLW – Institut für integratives Lernen und Weiterbildung GmbH jedoch untersagt worden.
Für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung drohte das Gericht dem Inhaber des IEK Berlin, Wolf Freiherr v. Falkenhausen, ein deutlich höheres Ordnungsgeld an.
Das IFLW – Institut für integratives Lernen und Weiterbildung mit Sitz in Teltow bei Berlin wurde im Januar 2003 von der Erziehungswissenschaftlerin Christine Falk-Frühbrodt gegründet. Das Institut ist mit derzeit rund 300 Teilnehmern aus ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz das führende Lerntherapie-Ausbildungsinstitut in Deutschland.
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