Fachkundeprüfung Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW) Startseite | Über uns | Kontakt

Fachkundeprüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)"

Das Prüfsiegel für Lerntherapeuten

Auf dieser Seite finden Sie...
Mit dieser Prüfung weisen sie fundierte Kenntnisse der integrativen Lerntherapie und einen einwandfreien Leumund glaubhaft nach. Eltern und Arbeitgeber können sich von der Echtheit des nummerierten Zertifikats unter www.iflw.de/zertifikat überzeugen. Das elektronische Prüfsiegel dient im Internet als nachprüfbarer Nachweis ihrer pädagogischen Kompetenz.

 

Termine
Ort Prüfungstermin Veranstaltungsnummer
beliebig (da Online-Prüfung) jederzeit LT-345-PR

Zugangsvoraussetzungen

Sie können an dieser Prüfung teilnehmen, wenn sie über ein fachbezogenes Hochschulstudium bzw. eine staatlich anerkannte pädagogische oder therapeutische Ausbildung verfügen. Sofern Sie nicht über eine der im Folgenden aufgeführte Ausbildung mit pädagogischen Inhalten verfügen, erfragen Sie bitte per E-Mail, ob eine Zulassung zur Fachkundeprüfung möglich ist.

Ziele der Prüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)"

Das Führen der Berufsbezeichnung "Lerntherapeut" bzw. "Lerntherapeutin" und das Gründen von privaten Weiterbildungsinstituten unterliegen in Deutschland keinen staatlichen Vorgaben und Einschränkungen. Eine besondere berufliche und fachliche Qualifikation muss dazu nicht nachgewiesen werden. Deshalb ist die Zahl der Ausbildungsangebote im Bereich der Lerntherapie in den letzten Jahren stetig gestiegen. Anders als in staatlichen Ausbildungsberufen gibt es hier keine allgemein verbindliche Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Private Ausbildungsinstitute können auch jeden fachfremden Interessenten aufnehmen und nach ihrem eigenen, vollkommen beliebigen Curriculum unterrichten. So kann es vorkommen, dass in solchen Fortbildungen die Diplom-Pädagogin neben der Reiseverkehrskauffrau sitzt. Es ist naheliegend, dass ein und dasselbe Curriculum beiden nicht gleichermaßen zu den nötigen Kenntnissen verhelfen kann. Auch kann jeder Anbieter beliebig eigene Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen vergeben. Insbesondere Zertifikate werden häufig zu Unrecht als besonderer Qualifikationsnachweis angesehen. Fast immer sind es "Sitzscheine", die keine Angaben darüber enthalten, ob und wie lerntherapeutische Kenntnisse nachgewiesen wurden. Selbst "Diplome" werden angeboten. So vergibt der "Erste Österreichische Dachverband Legasthenie (EÖDL)" die Bezeichnungen "Diplomierter Legasthenietrainer" und "Diplomierter Dyskalkulietrainer". In Deutschland darf diese Bezeichnung jedoch nicht geführt werden. Wer in Deutschland unbefugt akademische Grade wie beispielsweise "Dipl.-..." oder "Diplomierter..." führt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung wegen des Missbrauchs von Titeln [1] aus. Zudem kann die Werbung mit einer solchen Bezeichnung nach aktueller Rechtssprechung unlauterer Wettbewerb sein und kostspielige anwaltliche Abmahnungen und Gerichtsverfahren zur Folge haben.
Die Bezeichnung "Lerntherapeut/in" allein ist also keineswegs ein verlässlicher Qualifikationsnachweis. Deshalb hat das IFLW - Institut für integrative Lerntherapie und Weiterbildung als privates Weiterbildungsinstitut eigene Prüfungsrichtlinien für Lerntherapeuten entwickelt. Absolventen der Fachkundeprüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" weisen gegenüber Eltern, Arbeitgebern und möglichen Kostenträgern einer Lerntherapie (z.B. Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB - "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche") nach, dass tatsächlich lerntherapeutische Fachkenntnisse erworben und nachgewiesen wurden. Engagierte Fachleute dokumentieren durch ihre Teilnahme den Willen zur qualitätsorientierten Weiterbildung und grenzen sich so deutlich von geringer qualifizierten Mitbewerbern ab. Das IFLW garantiert mit seinen im Internet nachprüfbaren Qualifikationsnachweisen die fachliche Qualifikation und den einwandfreien Leumund der Absolventen der Fachkundeprüfung.

Wer kann teilnehmen?

Jeder, sofern die o.g. Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist nicht relevant, wo und auf welchen Wegen lerntherapeutische Fachkenntnisse erworben wurden. Sowohl Autodidakten, Absolventen unseres Fernstudiums "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" und Teilnehmende anderer Ausbildungsgänge können die Prüfung ablegen.

Wann, wo und wie wird geprüft?

Sie können sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Prüfungstermine gibt es nicht. Nachdem Sie die Prüfungseinladung erhalten haben, können Sie die Fachkundeprüfung innerhalb von vier Wochen von einem beliebigen Ort über das Internet in unserem Online-Studienzentrum ablegen. Da es sich um eine Einzelprüfung handelt, kann nicht zu zweit oder als Gruppe teilgenommen werden. Zum Bestehen der Prüfung müssen 42 von 50 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von maximal 90 Minuten korrekt beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es nur eine zutreffende Antwort. Diese 10 Beispielfragen vermitteln einen Eindruck von der Art und dem Anspruch der Prüfungsfragen. Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Mehrkosten zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Prüfungsfragen wählt das IFLW aus einem Fragenkatalog von derzeit 225 Fragen aus.

Was wird geprüft?

Die Fachkundeprüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden Bereichen:

Welchen Qualifikationsnachweis erhalten Sie?

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie als Qualifikationsnachweise ein repräsentatives Zertifikat, eine Prüfbescheinigung sowie das verifizierbare IFLW-Prüfsiegel für Ihre Internetseite und Ihre Werbematerialien. Sie erwerben damit für die Dauer von fünf Jahren die Lizenz, den Titel "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" zu führen und das IFLW-Prüfsiegel, das Zertifikat und die Prüfbescheinigung zu nutzen.

Wie können Sie das Zertifikat verlängern?

Die Lizenz und damit die Berechtigung zur Nutzung der Qualifikationsnachweise können Sie durch Teilnahme an einer Prüfung zur Rezertifizierung um weitere fünf Jahre verlängern. In dieser Prüfung werden neue Fragen gestellt und es muss eine aktuelle Leumundserklärung eingereicht werden.

Warum gibt es eine Rezertifizierung?

Lehre und Wissenschaft sind einem ständigen Wandel unterworfen. Aus diesem Grund unterliegen viele Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, selbstständige Ergotherapeuten, je nach Bundesland auch Lehrer) einer fortlaufenden Weiterbildungsverpflichtung. Auch wir passen unsere Prüfungsinhalte, Arbeitshilfen und unser Fernstudium "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" dieser Entwicklung an. Schließlich garantieren wir durch die Fachkundeprüfung und das IFLW-Prüfsiegel eine aktuelle fachliche Qualifikation, die Bereitschaft zur Weiterbildung und einen einwandfreien Leumund.

Gibt es eine Pflicht zur Rezertifizierung?

Nein. Die Teilnahme an der Prüfung zur Rezertifizierung ist nicht verpflichtend. Ohne Teilnahme an dieser Prüfung dürfen Sie die Bezeichnung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" nicht weiter führen und das IFLW-Prüfsiegel, das Zertifikat und die Prüfbescheinigung nicht mehr nutzen.

Wie funktioniert das Zertifikat?

Das Zertifikat stellt als Qualifikationsnachweis sicher, dass Sie tatsächlich über eine bestimmte fachliche Qualifikation und einen einwandfreien Leumund verfügen und schafft damit Vertrauen und Sicherheit bei Eltern, Arbeitgebern und möglichen Kostenträgern einer Lerntherapie (z.B. Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB). Dazu enthält jedes Zertifikat eine einmalig vergebene Prüfnummer, mit der die Authentizität und Gültigkeit des Zertifikats durch Dritte auf www.iflw.de/zertifikat oder durch Anklicken des IFLW-Prüfsiegels geprüft werden kann.

Wie verwenden Sie das IFLW-Prüfsiegel?

Wenn Sie die Bezeichnung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" auf Ihrem eigenen Internetangebot ("Domain" oder "Internetseite") führen möchten, dürfen Sie dazu eine einzige Kopie des von uns nach Bestehen der Prüfung gelieferten elektronischen IFLW-Prüfsiegels auf Ihrer bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Domain ausschließlich zum Qualifikationsnachweis ohne jede Änderung und nur wie folgt verwenden:

 

iflw prüfsiegel lerntherapeut lerntherapie
Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)
www.iflw.de - [Ihre Prüfnummer]

 

Der Text [Ihre Prüfnummer] ist durch Ihre Prüfnummer zu ersetzen. Das Prüfsiegel und der Text [Ihre Prüfnummer] sind als Hyperlink zu gestalten, der eine Suche in der Datenbank der IFLW GmbH und anschließende Anzeige der in Ihrem Qualifikationsnachweis genannten Daten sowie des Gültigkeitsstatus bewirkt. Der Text "www.iflw.de" ist als Hyperlink auf das Internetangebot der IFLW GmbH unter http://www.iflw.de zu gestalten. Zusätzlich können Sie eine einzige Kopie des Prüfsiegels in der oben gezeigten Form, also nur zusammen mit dem Text "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW) www.iflw.de [Ihre Prüfnummer]" in Ihrem eigenen gedruckten Werbematerial (z.B. Flyer, Infobroschüren) verwenden.

Perspektiven

Als geprüfte/r "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" arbeiten Sie in eigener Praxis oder in einer bestehenden oder geplanten Anstellung im pädagogischen, psychologischen, psychosozialen oder therapeutischen Umfeld. Daneben erleichtert dieser Qualifikationsnachweis eine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, privaten Instituten, Vereinen, sozialpädiatrischen Zentren, Einrichtungen der Ergotherapie, Heilpädagogik und Logopädie, interdisziplinär ausgerichteten Arztpraxen und Schulen. Für die Niederlassung als Integrative/r Lerntherapeut/in in eigener Praxis ist keine Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) notwendig, da Lerntherapie keine Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist.

Unsere Absolventinnen und Absolventen arbeiten u.a.:

Häufig gestellte Fragen

1. Warum verlangt das IFLW keinen Nachweis über Praxisstunden?

Für die Zulassung zur Prüfung sind u.a. ein fachbezogenes Hochschulstudium bzw. eine staatlich anerkannte pädagogische oder therapeutische Ausbildung erforderlich. Diese Zielgruppe verfügt über entsprechende Berufspraxis, weshalb wir keinen Nachweis von Praxisstunden verlangen.

2. Ist das Fernstudium "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" in der Prüfungsgebühr enthalten?

Nein. Das Fernstudium ist nicht enthalten.

Welche Arbeitshilfen erhalten Sie von uns?

Nach Bestehen der Fachkundeprüfung erhalten Sie neben dem Qualifikationsnachweis das Praxishandbuch “Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)” mit rund 180 Seiten. Es enthält viele nützliche Informationen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der Integrativen Lerntherapie. Die Inhalte des Handbuchs sind:

Dokumentationen von drei Fällen aus der Integrativen Lerntherapie sowie Vorlagen für die Diagnostik und die Therapie (z.B. Anamnesebogen, Schweigepflichtentbindungserklärung, Lerntypentest, Fragebögen, Gesprächsleitfäden, Vorlage für die Therapieplanung und -dokumentation, Beobachtungsbogen, Beispiele für einen Förder- bzw. Therapieplan sowie einen Zwischen- bzw. Abschlussbericht für das Jugendamt) machen das Praxishandbuch zu einer wertvollen Arbeitshilfe.

Was bekommen Sie für die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr beträgt einmalig 990 Euro (umsatzsteuerfrei). Sie erhalten dafür:

Nicht enthalten sind Schulungsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungsgebühr für die nicht verpflichtende Rezertifizierung beträgt 495 Euro (umsatzsteuerfrei).

Fördermöglichkeiten

Für diese Prüfung nehmen wir den Prämiengutschein an. Bitte legen Sie das Dokument Ihrer Anmeldung im Original bei.

Anmeldung

Bitte füllen Sie die Prüfungsanmeldung (PDF) aus und legen Sie der Anmeldung folgenden Unterlagen bei:

1. eine beglaubigte Kopie Ihres Berufs-, Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses (Zeugnis, Staatsexamen, Diplom, Bachelor, Magister)

2. die unterschriebene und datierte Leumundserklärung (PDF)

Schicken Sie uns diese Unterlagen per Briefpost zu. Sie erhalten dann die Einladung zur Prüfung und die Rechnung über die Prüfungsgebühr per E-Mail.


IFLW - Institut für integrative Lerntherapie und Weiterbildung
E-Mail
Copyright © · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Impressum