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| Ort | Prüfungstermin | Veranstaltungsnummer |
| beliebig (da Online-Prüfung) | jederzeit | LT-345-PR |
Sie können an dieser Prüfung teilnehmen, wenn sie über ein fachbezogenes Hochschulstudium bzw. eine staatlich anerkannte pädagogische oder therapeutische Ausbildung verfügen. Sofern Sie nicht über eine der im Folgenden aufgeführte Ausbildung mit pädagogischen Inhalten verfügen, erfragen Sie bitte per E-Mail, ob eine Zulassung zur Fachkundeprüfung möglich ist.
Das Führen der Berufsbezeichnung "Lerntherapeut" bzw. "Lerntherapeutin" und
das Gründen von privaten Weiterbildungsinstituten unterliegen in Deutschland
keinen staatlichen Vorgaben und Einschränkungen. Eine besondere berufliche und
fachliche Qualifikation muss dazu nicht nachgewiesen werden. Deshalb ist die
Zahl der Ausbildungsangebote im Bereich der Lerntherapie in den letzten Jahren
stetig gestiegen. Anders als in staatlichen Ausbildungsberufen gibt es hier
keine allgemein verbindliche Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Private Ausbildungsinstitute können auch jeden fachfremden Interessenten
aufnehmen und nach ihrem eigenen, vollkommen beliebigen Curriculum unterrichten.
So kann es vorkommen, dass in solchen Fortbildungen die Diplom-Pädagogin neben
der Reiseverkehrskauffrau sitzt. Es ist naheliegend, dass ein und dasselbe
Curriculum beiden nicht gleichermaßen zu den nötigen Kenntnissen verhelfen kann.
Auch kann jeder Anbieter beliebig eigene Zertifikate und
Teilnahmebescheinigungen vergeben. Insbesondere Zertifikate werden häufig zu
Unrecht als besonderer Qualifikationsnachweis angesehen. Fast immer sind es
"Sitzscheine", die keine Angaben darüber enthalten, ob und wie
lerntherapeutische Kenntnisse nachgewiesen wurden. Selbst "Diplome" werden
angeboten. So vergibt der "Erste Österreichische Dachverband Legasthenie (EÖDL)"
die Bezeichnungen "Diplomierter Legasthenietrainer" und "Diplomierter
Dyskalkulietrainer". In Deutschland
darf diese Bezeichnung jedoch nicht geführt werden. Wer in Deutschland unbefugt akademische Grade wie
beispielsweise "Dipl.-..." oder "Diplomierter..." führt, setzt sich
strafrechtlicher Verfolgung wegen des Missbrauchs von Titeln
[1] aus. Zudem kann die
Werbung mit einer solchen Bezeichnung nach aktueller Rechtssprechung unlauterer
Wettbewerb sein und kostspielige anwaltliche Abmahnungen und
Gerichtsverfahren zur Folge haben.
Die Bezeichnung "Lerntherapeut/in" allein ist also keineswegs ein verlässlicher
Qualifikationsnachweis. Deshalb hat das IFLW - Institut für integrative
Lerntherapie
und Weiterbildung als privates Weiterbildungsinstitut eigene Prüfungsrichtlinien
für Lerntherapeuten entwickelt. Absolventen der Fachkundeprüfung "Integrative/r
Lerntherapeut/in (IFLW)" weisen gegenüber Eltern, Arbeitgebern und möglichen
Kostenträgern einer Lerntherapie (z.B. Jugendamt auf Grundlage des
§ 35a SGB - "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche") nach, dass tatsächlich lerntherapeutische Fachkenntnisse erworben
und nachgewiesen wurden. Engagierte Fachleute dokumentieren durch ihre Teilnahme
den Willen zur qualitätsorientierten Weiterbildung und grenzen sich so deutlich
von geringer qualifizierten Mitbewerbern ab. Das IFLW garantiert mit seinen im
Internet nachprüfbaren Qualifikationsnachweisen die fachliche Qualifikation und
den einwandfreien Leumund der Absolventen der Fachkundeprüfung.
Jeder, sofern die o.g. Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist nicht relevant, wo und auf welchen Wegen lerntherapeutische Fachkenntnisse erworben wurden. Sowohl Autodidakten, Absolventen unseres Fernstudiums "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" und Teilnehmende anderer Ausbildungsgänge können die Prüfung ablegen.
Sie können sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Prüfungstermine gibt es nicht. Nachdem Sie die Prüfungseinladung erhalten haben, können Sie die Fachkundeprüfung innerhalb von vier Wochen von einem beliebigen Ort über das Internet in unserem Online-Studienzentrum ablegen. Da es sich um eine Einzelprüfung handelt, kann nicht zu zweit oder als Gruppe teilgenommen werden. Zum Bestehen der Prüfung müssen 42 von 50 Multiple-Choice-Fragen innerhalb von maximal 90 Minuten korrekt beantwortet werden. Zu jeder Frage gibt es nur eine zutreffende Antwort. Diese 10 Beispielfragen vermitteln einen Eindruck von der Art und dem Anspruch der Prüfungsfragen. Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne Mehrkosten zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Prüfungsfragen wählt das IFLW aus einem Fragenkatalog von derzeit 225 Fragen aus.
Die Fachkundeprüfung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden Bereichen:
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie als Qualifikationsnachweise ein repräsentatives Zertifikat, eine Prüfbescheinigung sowie das verifizierbare IFLW-Prüfsiegel für Ihre Internetseite und Ihre Werbematerialien. Sie erwerben damit für die Dauer von fünf Jahren die Lizenz, den Titel "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" zu führen und das IFLW-Prüfsiegel, das Zertifikat und die Prüfbescheinigung zu nutzen.
Die Lizenz und damit die Berechtigung zur Nutzung der Qualifikationsnachweise können Sie durch Teilnahme an einer Prüfung zur Rezertifizierung um weitere fünf Jahre verlängern. In dieser Prüfung werden neue Fragen gestellt und es muss eine aktuelle Leumundserklärung eingereicht werden.
Lehre und Wissenschaft sind einem ständigen Wandel unterworfen. Aus diesem Grund unterliegen viele Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Psychotherapeuten, selbstständige Ergotherapeuten, je nach Bundesland auch Lehrer) einer fortlaufenden Weiterbildungsverpflichtung. Auch wir passen unsere Prüfungsinhalte, Arbeitshilfen und unser Fernstudium "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" dieser Entwicklung an. Schließlich garantieren wir durch die Fachkundeprüfung und das IFLW-Prüfsiegel eine aktuelle fachliche Qualifikation, die Bereitschaft zur Weiterbildung und einen einwandfreien Leumund.
Nein. Die Teilnahme an der Prüfung zur Rezertifizierung ist nicht verpflichtend. Ohne Teilnahme an dieser Prüfung dürfen Sie die Bezeichnung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" nicht weiter führen und das IFLW-Prüfsiegel, das Zertifikat und die Prüfbescheinigung nicht mehr nutzen.
Das Zertifikat stellt als Qualifikationsnachweis sicher, dass Sie tatsächlich über eine bestimmte fachliche Qualifikation und einen einwandfreien Leumund verfügen und schafft damit Vertrauen und Sicherheit bei Eltern, Arbeitgebern und möglichen Kostenträgern einer Lerntherapie (z.B. Jugendamt auf Grundlage des § 35a SGB). Dazu enthält jedes Zertifikat eine einmalig vergebene Prüfnummer, mit der die Authentizität und Gültigkeit des Zertifikats durch Dritte auf www.iflw.de/zertifikat oder durch Anklicken des IFLW-Prüfsiegels geprüft werden kann.
Wenn Sie die Bezeichnung "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" auf Ihrem eigenen Internetangebot ("Domain" oder "Internetseite") führen möchten, dürfen Sie dazu eine einzige Kopie des von uns nach Bestehen der Prüfung gelieferten elektronischen IFLW-Prüfsiegels auf Ihrer bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Domain ausschließlich zum Qualifikationsnachweis ohne jede Änderung und nur wie folgt verwenden:
Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)
www.iflw.de - [Ihre Prüfnummer]
Der Text [Ihre Prüfnummer] ist durch Ihre Prüfnummer zu ersetzen. Das Prüfsiegel und der Text [Ihre Prüfnummer] sind als Hyperlink zu gestalten, der eine Suche in der Datenbank der IFLW GmbH und anschließende Anzeige der in Ihrem Qualifikationsnachweis genannten Daten sowie des Gültigkeitsstatus bewirkt. Der Text "www.iflw.de" ist als Hyperlink auf das Internetangebot der IFLW GmbH unter http://www.iflw.de zu gestalten. Zusätzlich können Sie eine einzige Kopie des Prüfsiegels in der oben gezeigten Form, also nur zusammen mit dem Text "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW) www.iflw.de [Ihre Prüfnummer]" in Ihrem eigenen gedruckten Werbematerial (z.B. Flyer, Infobroschüren) verwenden.
Als geprüfte/r "Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)" arbeiten Sie in eigener Praxis oder in einer bestehenden oder geplanten Anstellung im pädagogischen, psychologischen, psychosozialen oder therapeutischen Umfeld. Daneben erleichtert dieser Qualifikationsnachweis eine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, privaten Instituten, Vereinen, sozialpädiatrischen Zentren, Einrichtungen der Ergotherapie, Heilpädagogik und Logopädie, interdisziplinär ausgerichteten Arztpraxen und Schulen. Für die Niederlassung als Integrative/r Lerntherapeut/in in eigener Praxis ist keine Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) notwendig, da Lerntherapie keine Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist.
Unsere Absolventinnen und Absolventen arbeiten u.a.:
1. Warum verlangt das IFLW keinen Nachweis über Praxisstunden?
Für die Zulassung zur Prüfung sind u.a. ein fachbezogenes Hochschulstudium bzw. eine staatlich anerkannte pädagogische oder therapeutische Ausbildung erforderlich. Diese Zielgruppe verfügt über entsprechende Berufspraxis, weshalb wir keinen Nachweis von Praxisstunden verlangen.
2. Ist das Fernstudium "Integrative Lerntherapie in Theorie und Praxis" in der Prüfungsgebühr enthalten?
Nein. Das Fernstudium ist nicht enthalten.
Nach Bestehen der Fachkundeprüfung erhalten Sie neben dem Qualifikationsnachweis das Praxishandbuch “Integrative/r Lerntherapeut/in (IFLW)” mit rund 180 Seiten. Es enthält viele nützliche Informationen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der Integrativen Lerntherapie. Die Inhalte des Handbuchs sind:
Dokumentationen von drei Fällen aus der Integrativen Lerntherapie sowie Vorlagen für die Diagnostik und die Therapie (z.B. Anamnesebogen, Schweigepflichtentbindungserklärung, Lerntypentest, Fragebögen, Gesprächsleitfäden, Vorlage für die Therapieplanung und -dokumentation, Beobachtungsbogen, Beispiele für einen Förder- bzw. Therapieplan sowie einen Zwischen- bzw. Abschlussbericht für das Jugendamt) machen das Praxishandbuch zu einer wertvollen Arbeitshilfe.
Die Prüfungsgebühr beträgt einmalig 990 Euro (umsatzsteuerfrei). Sie erhalten dafür:
Nicht enthalten sind Schulungsunterlagen zur Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungsgebühr für die nicht verpflichtende Rezertifizierung beträgt 495 Euro (umsatzsteuerfrei).
Für diese Prüfung nehmen wir den Prämiengutschein an. Bitte legen Sie das Dokument Ihrer Anmeldung im Original bei.
Bitte füllen Sie die Prüfungsanmeldung (PDF) aus und legen Sie der Anmeldung folgenden Unterlagen bei:
1. eine beglaubigte Kopie Ihres Berufs-, Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses (Zeugnis, Staatsexamen, Diplom, Bachelor, Magister)
2. die unterschriebene und datierte Leumundserklärung (PDF)
Schicken Sie uns diese Unterlagen per Briefpost zu. Sie erhalten dann die Einladung zur Prüfung und die Rechnung über die Prüfungsgebühr per E-Mail.
IFLW - Institut für integrative Lerntherapie und Weiterbildung
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